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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Arno Schäfer IT Services GmbH,
Buchwaldstraße 29,
63303 Dreieich
(nachfolgend Anbieter genannt)

§ 1 Gegenstand

(1) Der Anbieter betreibt den Online-Dienst „buchhaltung-mühelos.de“ (nachfolgend Online-Dienst genannt), über den er seinen Kunden (nachfolgend Anwender genannt) die Möglichkeit einräumt, ihre Buchhaltung zu führen, ihre Umsatzsteuervoranmeldungen online durchzuführen sowie je nach Tarif verschiedene Auswertungen abzurufen, darunter z.B. die Einnahmenüberschussrechnung für die Steuererklärung. Darüber hinaus stellt er den Anwendern Platz in der Datenbank zur Speicherung ihrer Buchhaltungsdaten zur Verfügung.

(2) Anwender sind dabei Unternehmen, Vereine sowie freiberuflich und selbständig tätige Personen. Das Angebot des Anbieters richtet sich nicht an Privatpersonen.

(3) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Anbieters erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. oder auf der Homepage des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Die Absendung des online erstellten Registrierungsformulars durch den Anwender stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages dar. Im Rahmen dieser Anmeldung zur Nutzung des Online-Dienstes stellt der Anwender dem Anbieter bestimmte für die Nutzung des Online-Dienstes relevante Daten zur Verfügung.

(3) Der Nutzungsvertrag kommt erst mit der Annahme des Vertragsangebots durch eine entsprechende Erklärung des Anbieters zustande. Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot des Anwenders auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Für die Nutzung des Online-Dienstes ist der Zugang zum passwortgeschützten Bereich dieses Portals Voraussetzung. Der Anwender wählt bei der Anmeldung seine Zugangsdaten selbst. Um den Zugang freizuschalten, muss er einen Link anklicken, der unverzüglich nach Abschluss des Nutzungsvertrages per E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse versandt wird.

§ 3 Preise und Rechnungen

(1) Für die Nutzung des Online-Dienstes wird für bestimmte Tarife eine monatliche Nutzungsgebühr fällig. Diese ist in der jeweils aktuellen Preisliste des Anbieters aufgelistet.

(2) Für Sondertarife, z.B. für Existenzgründer, hat der Anwender auf Verlangen des Anbieters schriftlich nachzuweisen, dass er in die jeweilige Kategorie fällt.

(3) Rechnungen werden in elektronischer Form (PDF-Format) an die vom Benutzer hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Hierbei findet eine Transport-Verschlüsselung zwischen dem E-Mail-Server des Anbieters und dem E-Mail-Server des Anwenders statt, sofern der empfangende E-Mail-Server das STARTTLS-Verfahren unterstützt.

(4) Die Nutzungsgebühr wird per SEPA-Basislastschrift oder per Rechnung erhoben. Für die Zahlung per Lastschrift hat der Anwender dem Anbieter ein SEPA-lastschriftfähiges Konto anzugeben. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Anwender alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

(5) Die Nutzungsgebühr wird jeweils zum Beginn des Abrechnungszeitraums fällig. Geht die Nutzungsgebühr nicht bis zum 5. Werktag des Abrechnungszeitraums auf dem Konto des Anbieters ein (bei Zahlung per Rechnung) bzw. wird die Lastschrift von Seiten des Anwenders bzw. dessen Bank zurückgebucht, gerät der Anwender in Verzug.

(6) Rechnungen werden jeweils zu Beginn eines Abrechnungszeitraums gestellt.

§ 4 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt dem Anwender über den Online-Dienst betriebsbereite, dedizierte Software zur Durchführung der Buchhaltung, Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Abruf verschiedener Auswertungen zur Verfügung. Er verpflichtet sich, diese Software auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten und den Anwender unverzüglich über eventuell auftretende Ausfallzeiten, Systemänderungen und Wartungsarbeiten zu informieren.

(2) Der Anbieter räumt dem Anwender an der über den Online-Dienst verfügbaren Software ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die Zwecke des jeweiligen Vertrages ein.

(3) Um die Nutzung des Online-Dienstes durch den Anwender zu gewährleisten, stellt der Anbieter dem Anwender Speicherplatz in der Datenbank des von ihm betriebenen Servers zur Verfügung. Der Anwender hat weder dingliche Rechte an der Serverhardware noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Serverhardware befindet.

(4) Der Anbieter sichert dem Anwender die Erreichbarkeit des Webservers an allen Werktagen (Montag bis Freitag) in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu. Zu diesen Zeiten wird eine Erreichbarkeit von 99% pro Monat zugesichert. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Erreichbarkeit in der Regel gegeben (24h-Betrieb), jedoch nicht zugesichert. Wartungsarbeiten werden außer in dringenden Fällen außerhalb dieser Zeiten durchgeführt. Für die Erreichbarkeit ist der Anbieter nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes oder den Webserver selbst zurückzuführen ist.

(5) Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.

(6) Der Anbieter verpflichtet sich, die vom Anwender auf dem von ihm betriebenen Webserver hinterlegten Daten und Inhalte im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gegen Zugriffe von Dritten zu sichern, z.B. mit Hilfe von Firewalls und Datenverschlüsselung.

(7) Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.

(8) Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

§ 5 Pflichten des Anwenders

(1) Für alle vom Anwender auf dem Webserver des Anbieters gespeicherten Inhalte ist der Anwender allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung des Anwenders zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.

(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Anwenders auf eventuelle Verstöße zu prüfen.

(3) Der Anwender ist darüber hinaus auch für das Verhalten Dritter verantwortlich, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Anbieters zur Verfügung stellt.

(4) Der Anwender wählt zur Nutzung des Online-Dienstes Zugangspasswörter. Er verpflichtet sich, diese Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

(5) Bei kostenpflichtigen Tarifen ist der Anwender verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen, bei juristischen Personen zudem den Namen des Vertretungsberechtigten sowie eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben. Bei den kostenfreien Tarifen ist der Anwender verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, über die er erreichbar ist. Der Anwender versichert, dass alle dem Anbieter mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Anwender hat bei Änderungen die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü zu aktualisieren. Falls ihm dies nicht möglich ist, kann er den Kundensupport per E-Mail kontaktieren.

(6) Der Anwender darf über das Portal pro Registrierung nur die Buchhaltung für eine natürliche oder juristischen Person führen, die Nutzung des Portals für die Buchhaltung mehrerer Personen in einem Zugang ist ausgeschlossen.

(7) Der Anwender ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen.

(8) Dem Anwender obliegt die regelmäßige, eigenständige Sicherung aller Daten, Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Anwender vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten des Anbieters, soweit diese rechtzeitig durch den Anbieter angekündigt wurden.

(9) Der Anwender hat sicherzustellen, dass die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit des Anbieters durch seine Nutzung sowie die Speicherung seiner Daten nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden.

§ 6 Sperrung der Zugangsberechtigung

(1) Der Anbieter kann den Zugang eines bestimmten Anwenders zum Online-Dienst aus wichtigem Grund sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

  1. Zahlungsverzug des Anwenders gemäß § 3 Abs. 5 dieser Geschäftsbedingungen,
  2. missbräuchlicher Nutzung des Online-Dienstes sowie
  3. beim Verstoß gegen gesetzliche Regelungen.

(2) Nimmt der Anbieter die Sperrung des Zugangs eines Anwenders zum Online-Dienst vor, so setzt er den Anwender über diese Maßnahme unter Angabe des Grundes und unter Androhung der Sperrung unverzüglich per E-Mail an die vom Anwender angegebene E-Mail-Adresse in Kenntnis und fordert ihn unter Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme auf.

(3) Beim Verstoß des Anwenders gegen gesetzliche Regelungen kann der Anbieter die Aufhebung der Sperrung von der Beseitigung des rechtswidrigen Zustands sowie zum Ausschluss der Wiederholungsgefahr von der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter abhängig machen.

(4) Nimmt der Anbieter eine Sperrung vor, so ist er zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt im Ermessen des Anbieters.

(5) Im Falle einer Sperrung werden die Daten des Anwenders weiterhin auf dem Webserver des Anbieters gespeichert, der Anbieter nimmt keine Änderungen oder Löschungen an den vom Anwender hinterlegten Daten vor.

(6) Durch die Sperrung wird der Anwender nicht von seiner Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts frei.

(7) Soweit der Anbieter von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, das den Anbieter zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Anwender, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungs- sowie Gerichtskosten des Anbieters.

§ 7 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Die kostenfreien Tarife können eine begrenzte Nutzungszeit oder eine unbegrenzte Nutzungszeit haben. Kostenfreie Tarife können beiderseitig jederzeit gekündigt werden. Bei begrenzter Nutzungszeit endet der Nutzungsvertrag darüber hinaus automatisch einen Monat nach Ende der Nutzungszeit. In diesem Fall ist nach Ende der Nutzungszeit eine Nutzung nicht mehr möglich, der Anwender kann jedoch bis zum Ablauf des Nutzungsvertrages in einen kostenpflichtigen Tarif wechseln. In dieser Zeit werden die Daten des Anwenders auf dem Server vorgehalten und sind bei Wechsel in einen kostenpflichtigen Tarif wieder nutzbar.

(2) Nutzungsverträge in kostenfreien Tarifen enden darüber hinaus bei Nichtbenutzung ein Jahr nach der letzten Anmeldung im System automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(3) Meldet sich der Anwender für einen kostenpflichtigen Tarif an bzw. wechselt er von einem kostenfreien in einen kostenpflichtigen Tarif, so gilt, soweit nicht anders vereinbart, eine Laufzeit von einem Jahr, beginnend mit dem Datum der Anmeldung bzw. des Wechsels. Wird der Vertrag nicht vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr.

(4) Von den oben genannten Kündigungsfristen unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben

  1. bei einem Verstoß des Anwenders gegen eine vertragliche Pflicht trotz Abmahnung oder
  2. bei Verstößen des Anwenders gegen gesetzliche Regelungen.

(5) Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Verstoß die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Anbieter unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall bei

  1. gravierenden Vertrags- und Rechtsverstößen oder
  2. bei Straftaten des Anwenders gegen den Anbieter oder andere Kunden des Anbieters, insbesondere bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten des Anbieters oder anderer Kunden des Anbieters.

(6) Die Kündigung kann seitens des Anwenders schriftlich, per E-Mail oder per Nachricht über das Kontaktformular erfolgen. Alternativ hat der Anwender auch die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis über die Abmeldungsfunktion in den Benutzereinstellungen zu beenden. Eine eventuelle Kündigung durch den Anbieter erfolgt schriftlich oder per E-Mail.

(7) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Spätestens drei Monate nach Vertragsende löscht der Anbieter sämtliche auf dem von ihm betriebenen Webserver gespeicherten Daten des Anwenders. Von dieser Löschung nicht erfasst werden Daten, die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind oder hinsichtlich derer gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 8 Datenschutz und -sicherheit

(1) Im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist zwischen zwei Arten von Daten zu unterscheiden. Zum einen teilt der Anwender dem Anbieter die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten mit. Zum anderen speichert der Anwender Daten auf dem vom Anbieter betriebenen Webserver, um die vertragsgegenständliche Leistung nutzen zu können.

(2) Mit der Abgabe des Angebots auf Abschluss des Nutzungsvertrages erklärt sich der Anwender einverstanden mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses von ihm angegebenen Daten.

(3) Von dieser Einwilligung nicht erfasst sind unabhängig von dem Vertragsverhältnis ausgeführte Werbe- und Informationsmaßnahmen des Anbieters.

(4) Der Anbieter verpflichtet sich, die vom Anwender zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses angegebenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht nicht hinsichtlich der vom Anwender zur Abwicklung der Zahlung im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens angegebenen Daten. Diese dürfen vom Anbieter an ein mit der Abwicklung des Lastschriftverfahrens beauftragtes Kreditinstitut weitergegeben werden.

(5) Die vom Anwender auf dem Webserver gespeicherten Inhalte sind weitgehend nach dem aktuellen Stand der Technik verschlüsselt, soweit dem nicht wichtige organisatorische oder technische Gründe entgegenstehen.

(6) Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten wie Rechnungsadresse und Bankverbindung werden mit einem Schlüssel des Anbieters verschlüsselt.

(7) Es besteht keine Möglichkeit des Anbieters, die verschlüsselten Daten des Anwenders einzusehen. Dies gilt nicht für unverschlüsselte Daten und für Daten, die mit dem Schlüssel des Anbieters verschlüsselt sind.

(8) Der Anwender kann auf Wunsch jederzeit Auskunft erhalten, welche Daten über ihn unverschlüsselt oder mit dem Schlüssel des Anbieters verschlüsselt gespeichert sind.

(9) Bei der Übertragung der Daten zwischen Anbieter und Anwender über das Internet werden die Daten per HTTPS verschlüsselt.

(10) Aus technischen und Sicherheitsgründen benutzt der Online-Dienst HTTP-Cookies. Diese sind während einer Sitzung (d.h. vom Einloggen bis zum Ausloggen durch den Anwender) erforderlich, die Nutzung des Online-Dienstes ist ohne Cookies nicht möglich. Der Anwender erklärt sich damit einverstanden, dass der Online-Dienst Cookies in seinem Browser speichert.

§ 9 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet gegenüber dem Anwender für von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unbegrenzt. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.

(2) Darüber hinaus haftet der Anbieter bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(3) Die Haftungshöchstsumme ist in anderen als den in § 9 Abs. 1 und 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fällen auf die Höhe des vom Anwender entrichteten Jahresentgelts begrenzt.

(4) Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, z.B. durch Fehlprogrammierungen, Serverausfälle oder technische Fehler, haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten durch den Anwender verloren gegangen wären.

(5) Unberührt von den vorstehenden Haftungsregelungen bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbar ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind, auch wenn sie bereits mündlich getroffen wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich festgelegt und von beiden Parteien unterzeichnet worden sind. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien am nächsten kommt. Dies gilt auch, sofern sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine planwidrige Lücke ergibt oder sich eine der Bestimmungen als undurchführbar erweisen sollte.

Dreieich, 25. Mai 2018

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