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9.10 Was steht im Anlagenverzeichnis?
Das Anlagenverzeichnis ist eine Übersicht der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Informationen
zum Abschreibungsverlauf und zum Buchwert zum Anfang und Ende des Jahres.
Die Übersicht ist ggf. der Steuererklärung beizufügen.
Dabei können die Sammelposten für GWG zugeklappt bleiben, sie müssen für das Finanzamt
nicht einzeln aufgeschlüsselt sein.
Die Berechnungsregeln des Anlagenverzeichnisses sind:
Für vor diesem Jahr angeschaffte Anlagegüter:
Anschaffungskosten netto abzüglich AfA bis zu diesem Jahr ist gleich Buchwert zum Anfang des Jahres.
Minus Abschreibungen dieses Jahr minus ggf. Abgang dieses Jahr (Restbuchwert) ist gleich Buchwert zum Ende des Jahres.
Für dieses Jahr angeschaffte Anlagegüter:
AfA bis zu diesem Jahr und Buchwert zum Anfang des Jahres sind null.
Plus Zugang dieses Jahr (= Anschaffungskosten netto) minus Abschreibungen dieses Jahr
minus ggf. Abgang dieses Jahr (Restbuchwert) ist gleich Buchwert zum Ende des Jahres.
Anlagegüter, die vollständig abgeschrieben aber noch nicht abgegangen sind (durch Verkauf, Verlust, Entsorgung)
bleiben mit einem "Erinnerungswert" von 1,00 € im Anlagenverzeichnis stehen.
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