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Hilfethemen:
14.7 Woher weiß ich, ob ich Kleinunternehmer bin?
Als Selbständiger sollten Sie sich, falls Sie es noch nicht getan haben, möglichst bald mit dem Finanzamt in
Verbindung setzen und diese Frage klären.
Wenn Sie einen Umsatz von bis zu 22000 € pro Jahr haben
(genauere Regelung in § 19 UStG)
können Sie evtl. die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Sie müssen (und dürfen) dann keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen, erhalten dann aber
auch keine gezahlte Umsatzsteuer auf Ausgaben (Vorsteuer) vom Finanzamt zurück.
Beachten Sie, dass Sie in Rechnungen darauf hinweisen müssen, dass die Rechnung gemäß § 19 Abs. 1 UStG umsatzsteuerfrei ist.
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