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Häufige Fragen

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3.13 Wie kann ich eine Buchung in einem anderen Buchungszeitraum/Jahr eingeben?

Sie können jederzeit für andere Buchungszeiträume Buchungen erfassen, indem Sie ein anderes Buchungsdatum wählen. Sie können auch rückwirkend Steueranmeldungen bzw. -erklärungen einreichen, dies ist jedoch von Seiten der Finanzverwaltung auf ca. 10 Jahre beschränkt.

Die Erfassung von älteren Buchungen kann sinnvoll sein für Anlagegüter, die noch in der Abschreibung sind (siehe 5.8 Kann ich ältere Anlagegüter, die sich noch in der Abschreibung befinden, auch rückwirkend erfassen?).

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