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6.2 Wie buche ich Kosten für Bewirtung von Kunden/Geschäftspartnern?

Geben Sie als Stichwort "Bewirtung" im Stichwortsuchfeld ein, um in das spezielle Formular für Bewirtungskosten zu gelangen.

Bewirtungskosten sind Kosten, die Ihnen aus der Bewirtung von Geschäftspartnern aus einem geschäftlichen Anlass entstehen, z.B. aus Anlass eines Vertragsabschlusses oder auch bei der Neukundenakquise. Die Kosten müssen "nach der allgemeinen Verkehrsauffassung angemessen" sein, d.h. sehr hohe Rechnungen aus Luxus-Restaurants dürften nur bei großen Aufträgen vom Finanzamt akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie, dass für Bewirtungskosten ein maschineller Beleg vorliegen muss. Folgende Angaben müssen aus der Quittung hervorgehen:

  • Ort der Bewirtung (Name und Anschrift der Gaststätte)
  • Tag der Bewirtung
  • Einzelne Auflistung der Speisen und Getränke
  • Höhe der Aufwendungen (hier können auch Trinkgelder geltend gemacht werden, diese sollten direkt mit auf der Quittung vermerkt werden)

Darüber hinaus müssen folgende Angaben auf der Quittung vermerkt werden bzw. auf einem separaten Blatt, das mit der Quittung fest verbunden wird, z.B. durch Heftung:

  • Konkreter Anlass der Bewirtung
  • Namen der bewirteten Personen
  • Bewirtende Person (Sie selbst)
  • Unterschrift

Die meisten Restaurants halten entsprechende Formulare bereit.

Von den formal korrekt nachgewiesenen und angemessenen Bewirtungskosten werden unabhängig von der Anzahl der bewirteten Personen 30% pauschal als Eigenanteil abgezogen, dies macht das System automatisch (geben Sie also den Gesamtbetrag an).

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