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6.15 Wie buche ich die Einnahmen aus Google Adsense, Amazon PartnerNet?

Viele der großen Online-Dienstleister machen ihre Abrechnungen über Niederlassungen im EU-Ausland. In diesem Fall sind Sie der Anbieter der Leistung, Google z.B. ist der Abnehmer der Leistung. Leistungsort ist im Ausland, der Umsatz ist in Deutschland nicht steuerbar. Umsatzsteuer müssen Sie nicht abführen, Sie müssen den Betrag aber in der Umsatzsteuervoranmeldung/-erklärung deklarieren.

Beachten Sie jedoch, dass Formvorschriften bei der Rechnung zu beachten sind, ggf. ist eine "Zusammenfassende Meldung" abzugeben.

Bei buchhaltung-mühelos.de ist dafür das Erlöskonto "Erlöse in a. EU-Land steuerpfl." zu nutzen.

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