Geben Sie als Stichwort "Kaution" im Stichwortsuchfeld ein, um in das spezielle Formular für Kautionen
zu gelangen. Hier erfassen Sie sowohl Zahlungen als auch Rückzahlungen.
Bereits im System erfasste Kautionen sind auf dieser Seite jederzeit einsehbar.
Kautionen sind nicht als Betriebsausgaben oder -einnahmen steuerwirksam, werden aber für die Liquidität
und den Abgleich zwischen der Buchhaltung und den Bankkontoauszügen benötigt.
Bei der Rückzahlung fallen ggf. Zinseinnahmen bzw. Abschläge für Reparaturen an.
Wenn Sie eine Rückzahlung einer Kaution erhalten, die noch nicht im System erfasst ist, erfassen Sie
zunächst die Kautionszahlung (Startdatum ggf. schätzen), und dann die Rückzahlung.
Überschüssige Beträge werden als Zinseinnahmen verbucht, Abschläge als Instandhaltungskosten für Räume.