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6.8 Wie buche ich Kinderbetreuungskosten?

Kinderbetreuungskosten bei Selbständigen haben einen Sonderstatus: sie sind keine Betriebsausgaben, werden aber "wie Betriebsausgaben" behandelt. Zu beachten ist, dass nur 2/3 der Kinderbetreuungskosten, max. 4000,- EUR, ansetzbar sind, und dass die Kosten tatsächlich anfallen müssen und die Zahlung nachweisbar ist (per Banküberweisung – Barzahlungen auch gegen Quittung werden i.d.R. nicht anerkannt).

Aktuell werden Kinderbetreuungskosten nicht von buchhaltung-mühelos.de erfasst, sie müssen in der persönlichen Einkommensteuererklärung somit zusätzlich berücksichtigt werden, fragen Sie dazu ggf. Ihren Steuerberater.

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