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Hilfethemen:
6.8 Wie buche ich Kinderbetreuungskosten?
Kinderbetreuungskosten bei Selbständigen haben einen Sonderstatus: sie
sind keine Betriebsausgaben, werden aber "wie Betriebsausgaben"
behandelt. Zu beachten ist, dass nur 2/3 der Kinderbetreuungskosten, max.
4000,- EUR, ansetzbar sind, und dass die Kosten tatsächlich anfallen
müssen und die Zahlung nachweisbar ist (per Banküberweisung –
Barzahlungen auch gegen Quittung werden i.d.R. nicht anerkannt).
Aktuell werden Kinderbetreuungskosten nicht von buchhaltung-mühelos.de erfasst, sie müssen
in der persönlichen Einkommensteuererklärung somit zusätzlich berücksichtigt werden,
fragen Sie dazu ggf. Ihren Steuerberater.
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