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6.6 Wie buche ich die Kosten der Privaten Krankenversicherung, Krankenkasse, Arztkosten?

Die Krankenversicherung zählt zu den privaten Versicherungen des Unternehmers und ist somit nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Derartige Aufwendungen können im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig sein. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob es sich um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung handelt. Dies ist jedoch nicht Gegenstand der Buchhaltung.

Ausgaben für Krankenversicherung oder Arzt-/Medikamentenkosten müssen nicht in der Buchhaltung erfasst werden. Wenn sie von einem betrieblichen Bankkonto abgebucht werden, können Sie sie der Ordnung halber auf das Konto "Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig" buchen. Dieses wird intern genauso behandelt wie "Privatentnahmen" und wird in der EÜR in der Summe der Privatentnahmen ausgewiesen.

Die Krankenversicherungsbeiträge für Angestellte werden unter "Gesetzliche Sozialaufwendungen" verbucht.

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