Geben Sie als Stichwort "Telefon" im Stichwortsuchfeld ein, um in das spezielle Formular für Telefonkosten zu gelangen.
Wenn Sie Telefon-/Internetkosten steuerlich geltend machen, erwartet das Finanzamt in der Regel, dass Sie einen Anteil für Privatgespräche
dagegen rechnen. Wenn Sie keinen Privatanteil angeben, müssen Sie plausibel machen, dass die angegebenen Telefonkosten ausschließlich
dienstlich veranlasst waren, z.B. indem Sie getrennte Telefonanschlüsse für private und geschäftliche Gespräche nachweisen, oder indem Sie
anhand eines Einzelverbindungsnachweises nur Dienstgespräche abrechnen. Auch für Telefone in Geschäftsräumen muss ein Privatanteil
angegeben werden: das Argument, dass in den Geschäftsräumen ausschließlich geschäftliche Gespräche geführt werden, zieht normalerweise nicht.
Gegebenenfalls kann das Finanzamt den Privatanteil auch schätzen.
Als Privatanteil wird normalerweise ein Betrag von 30,- € netto pro Person im Unternehmen pro Monat vom Finanzamt ohne
weiteren Nachweis akzeptiert. Haben Sie geringere Telefonkosten als 100,- € netto pro Person, können Sie alternativ auch 30% der
Telefonkosten als Privatanteil angeben. Drittens können Sie anhand von Einzelverbindungsnachweisen die genauen Kostenanteile ansetzen.
Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater, welchen Privatanteil Sie angeben sollten.