Wenn für Sie aufgrund Ihrer Umsätze die Kleinunternehmerregelung in Frage kommt, kann es je nach Situation
sinnvoll sein, die Regelung in Anspruch zu nehmen oder darauf zu verzichten.
Wenn Sie hauptsächlich Firmenkunden haben, die die an Sie gezahlte Umsatzsteuer ohnehin vom Finanzamt wiederbekommen,
und darüber hinaus größere Ausgaben haben, z.B. für Wareneinkauf, könnte es sinnvoll sein,
auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, da Sie dann die gezahlte Umsatzsteuer für Ausgaben (Vorsteuer)
vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. Der etwas höhere Verwaltungsaufwand ist in solchen Fällen
evtl. gerechtfertigt und Ihre Kunden sehen auch nicht sofort an der Rechnung, dass Sie Kleinunternehmer
sind.
Wenn Sie dagegen hauptsächlich oder ausschließlich Privatkunden haben, und darüber hinaus nur geringe Ausgaben,
können Sie von der Kleinunternehmerregelung profitieren, da Sie dann die Umsatzsteuer nicht in Ihrer Preisgestaltung
einkalkulieren müssen.
Eine detaillierte Erörterung der Vor- und Nachteile würde hier zu weit führen – fragen Sie im Zweifel
Ihren Steuerberater.