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Hilfethemen:
11.9 Wie erfasse ich nachträgliche Rabatte für offene Forderungen?
Klicken Sie unter "Offene Posten -> Offene Forderungen"
bei der entsprechenden Rechnung auf "Abschreibung/Rabatt" und erfassen Sie den Rabatt.
Die bereits vorgelegte Umsatzsteuer wird dann entsprechend korrigiert und bei der nächsten
Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurückerstattet.
Andere Rabatte: Bei Rabatten, die direkt bei der Rechnungsstellung abgezogen werden, wird die
Rechnung direkt mit dem rabattierten Betrag erfasst.
Nachträgliche Rabatte auf bereits bezahlte Rechnungen werden als "Einnahmen" erfasst,
mit einem Häkchen bei "Rückerstattung".
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