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6.19 Wie buche ich Rückstellungen für Schäden bzw. Garantieansprüche?

In der Einnahmen-Überschussrechnung wirken sich Rückstellungen nicht gewinnmindernd aus, daher werden sie in der EÜR-Buchhaltung nicht erfasst. Sie können selbstverständlich für sich Rückstellungen bilden, z.B. auf einem separaten Konto. Dieses Konto würde dann normal als Firmenkonto mit geführt und die Überweisungen auf dieses Konto werden als "Geldtransfer" erfasst, haben aber keinen Einfluss auf das Betriebsergebnis.

Erst wenn tatsächlich Kosten entstehen, werden diese dann als Betriebsausgaben gebucht. Je nach Fall können sie z.B. als Reparaturkosten, als Rückerstattungen zu Einnahmen, oder in Ausnahmefällen (z.B. bei außergewöhnlich großen Summen) als Sonderausgaben gebucht werden.

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