Die Begriffe Sollversteuerung und Istversteuerung beziehen sich auf die Umsatzsteuer bei Einnahmen.
Sollversteuerung ist die "Besteuerung nach vereinbarten Entgelten", Istversteuerung ist die "Besteuerung
nach vereinnahmten Entgelten".
Vereinfacht gesagt wird bei Sollversteuerung die Umsatzsteuer schon bei Rechnungsstellung fällig,
bei Istversteuerung erst beim Geldeingang.
Istversteuerung ist daher in der Regel günstiger, weil man die Umsatzsteuer nicht vorlegen muss,
sie ist aber an bestimmte Umsatz-/Gewinngrenzen gebunden und muss außerdem explizit beantragt und
vom Finanzamt genehmigt werden.
Da Selbstständige, die die vereinfachte Gewinnermittlung mit Hilfe der Einnahmen-Überschussrechnung
durchführen dürfen, meistens auch Istversteuerung beantragen können, ist dies bei buchhaltung-mühelos.de die Voreinstellung.
Für die Einnahmen-Überschussrechnung spielt Soll-/Istversteuerung übrigens keine Rolle, für diese
gilt immer das Zufluss-/Abflussprinzip, d.h. Einnahmen werden erst bei Geldeingang steuerlich wirksam.