In der vereinfachten Form der Buchführung werden nur steuerlich wirksame Einnahmen
und Ausgaben einschließlich ggf. Umsatzsteuer erfasst.
Es ist kein einfacher Abgleich der Buchführung mit dem Kontostand auf dem Bankkonto und keine
Liquiditätsplanung möglich.
Beachten Sie: Es werden keine Privatentnahmen/-einlagen erfasst.
Sollten Sie höhere Zinsaufwendungen für Kredite (über 2050,- €) als Betriebsausgaben
geltend machen, müssen Sie Ihre Privatentnahmen und -einlagen in der Steuererklärung angeben,
um nachzuweisen, dass keine sog. Überentnahme erfolgt ist,
dass diese Zinsen also tatsächlich betrieblich veranlasst sind.
Wählen Sie in diesem Fall die Standard-Buchführung.
Wählen Sie ebenfalls die Standard-Buchführung, wenn Sie Bareinnahmen haben.
Bei der Standard-Buchführung werden zusätzlich alle liquiditätswirksamen Buchungen
erfasst (z.B. Privatentnahmen, Darlehen).
Es können u.a. alle Buchungen auf den Bankkonten systematisch erfasst werden, so dass jederzeit
der Bankkontostand mit der Buchhaltung verglichen werden kann (vgl. 3.12 Wie kann ich meine Buchhaltung mit meinem Bankkonto abgleichen?).
Darüber hinaus ist nur bei der Standard-Buchführung die wichtige Funktion der Liquiditätsübersicht
und -planung möglich, da für diese sämtliche Geldzu- und -abflüsse berücksichtigt werden.