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Häufige Fragen

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2.5 Sollte ich Betriebsausgaben, die ich bar bezahle, unter dem Finanzkonto "Kasse" erfassen?

Sofern Sie in Ihrem Geschäft Bareinnahmen und eine Bargeldkasse haben, können Sie z.B. Wareneinkäufe, die Sie bar bezahlen, aus der Kasse vornehmen. Dabei ist zu beachten, dass Bareinnahmen in der Kasse üblicherweise täglich zu erfassen sind, und dass der Kassenstand am Ende eines Tages nicht negativ sein darf (vgl. 3.7 Warum darf die Kasse nicht negativ sein?).

Wenn Sie keine Bargeldkasse führen und Ihre Rechnungen üblicherweise per Überweisung bezahlt werden (z.B. als Freiberufler), sollten Sie das Finanzkonto "Kasse" nicht benutzen. Erfassen Sie Barausgaben, die Sie aus Ihrem privaten Geldbeutel tätigen, unter dem virtuellen Finanzkonto "Privat" (vgl. 2.6 Was ist das Finanzkonto "Privat"?).

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