Der einfachere Fall dürfte sein, die Auslagen zunächst selbst regulär als Betriebsausgaben in Ihrer
Buchhaltung zu erfassen mit einem entsprechenden Vermerk "für Kunde XY". Hier erfassen Sie ganz regulär die Vorsteuer, die auf
der Rechnung ausgewiesen ist.
Dann schreiben Sie den entsprechenden Betrag einfach mit auf die nächste Rechnung drauf (und fügen z.B. eine Kopie der
Quittung bei – das Original bleibt bei Ihnen!).
Falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind, schlagen Sie auf diesen Betrag Ihre normale Umsatzsteuer auf,
unabhängig davon, welche Umsatzsteuer ursprünglich anfiel.
Die Einnahme wird dann wie eine ganz normale Betriebseinnahme in Ihrer Buchhaltung verbucht.
Ein typischer Fall wären Portoauslagen: diese sind oft umsatzsteuerfrei, auf der Rechnung an Ihren Kunden schlagen Sie
dennoch die reguläre Umsatzsteuer auf.
Wenn Sie es ganz korrekt machen wollen, berechnen Sie als Umsatzsteuerpflichtiger Ihrem Kunden den Nettobetrag weiter
(die Vorsteuer erhalten Sie ja vom Finanzamt zurück).
Das hängt jedoch von dem Vertragsverhältnis mit Ihrem Kunden ab, steuerlich gesehen spielt es keine Rolle, ob Sie Brutto-,
Netto- oder einen anderen Betrag berechnen, es zählt als normale Betriebseinnahme.
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