Ja. Ein paar Hinweise dazu:
Umsatzsteuerpflicht: grundsätzlich dürften Sie bei kleineren Anlagen meist unter der "Kleinunternehmer"-Grenze von 22.000,- €
Umsatz/Jahr bleiben und könnten sich daher von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
In diesem Fall empfehlen wir jedoch, auf die Befreiung zu verzichten.
Sie müssen dann auf Ihre Rechnungen die Umsatzsteuer von 19 % aufschlagen und über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt
abführen, erhalten aber im Gegenzug die gezahlte Umsatzsteuer ("Vorsteuer") auf die Anlage und alle anderen Betriebsausgaben
(z.B. für Installation, Wartung, Beratung) zurück.
Erfassung: die Anlage wird als Anlagegut unter dem Konto "Technische Anlagen und Maschinen" gebucht und über 20 Jahre abgeschrieben.
Sollten Sie die degressive Abschreibung nutzen, wenden Sie sich bitte an den
Support.
Wenn Sie ein Darlehen zur Finanzierung aufgenommen haben, können Sie dieses als Betriebsausgabe unter dem Stichwort "Darlehen" erfassen.
Weitere Betriebsausgaben können z.B. Fachliteratur oder Wartungskosten (Konto "Reparatur/Instandh. Anlagen u. Maschinen") sein.