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Hilfethemen:
12.1 Wie erfasse ich Forderungen bzw. Verbindlichkeiten?
Zur Erfassung von Forderungen haben Sie zwei Möglichkeiten: Nutzen Sie im Premiumtarif die
"Rechnungsfunktion",
um Rechnungen online zu erstellen und bei der Erfassung dann gleich als offene Forderung zu buchen.
Oder erfassen Sie Ausgangsrechnungen als Erträge unter Auswahl des Finanzkontos
"Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen".
Je nach Besteuerungsart (Soll-/Istversteuerung, siehe 11.1 Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung?)
wird die Umsatzsteuer für die Forderung in der Umsatzsteuervoranmeldung korrekt ausgewiesen.
Verbindlichkeiten werden unter dem jeweiligen Buchungskonto (z.B. Wareneingang) unter Auswahl
des Finanzkontos "Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen" gebucht. Beachten Sie dabei, dass das
Buchungsdatum bei Verbindlichkeiten das Eingangsdatum der Rechnung ist, nicht das Rechnungsdatum.
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