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Häufige Fragen

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Hilfethemen:

12.2 Muss ich alle Ausgangs-/Eingangsrechnungen als Offene Posten erfassen?

Falls Sie Istversteuerung nutzen (siehe 11.1 Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung?), müssen Sie Ausgangsrechnungen nicht unbedingt als Offene Posten erfassen. Es reicht für die Umsatzsteuer und die EÜR aus, wenn Sie Geldeingänge buchen. Im Fall von Sollversteuerung empfehlen wir, Ausgangsrechnungen generell in der Offene-Posten-Verwaltung zu erfassen (siehe 11.6 Welche Ausgangsrechnungen muss ich bei Sollversteuerung als offene Posten erfassen?).

Eingangsrechnungen sollten in der Offene-Posten-Verwaltung erfasst werden, wenn Rechnungseingang und Leistung in einem früheren Voranmeldungszeitraum liegen als die Zahlung. Die Vorsteuer kann bereits geltend gemacht werden, sobald die Leistung erbracht wurde und die Rechnung vorliegt (Datum des Rechnungseingangs). Zu diesem Zeitpunkt sollte die Rechnung als Verbindlichkeit erfasst werden und später bei Zahlung ausgebucht werden.

Im Falle einer Vorauszahlung kann die Vorsteuer bereits bei der Zahlung geltend gemacht werden (vorausgesetzt, dass die Rechnung vorliegt), auch wenn die Leistung erst später erbracht wird. In diesem Fall erfassen Sie die Zahlung direkt als Ausgabe.

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