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FAQ
Häufige Fragen

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Hilfethemen:

12.5 Wie kann ich eine unbezahlte Rechnung ausbuchen und den Warenverlust geltend machen?

Falls Sie die Rechnung in den offenen Posten erfasst haben: siehe 11.8 Wie erfasse ich Forderungsausfälle?. Diese Vorgehensweise ist bei Sollversteuerung (vgl. 11.1 Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung?) grundsätzlich zu empfehlen.

Im Fall der Istversteuerung müssen Sie Ausgangsrechnungen nicht unbedingt als offene Posten erfassen. In diesem Fall wird eine nicht bezahlte Rechnung überhaupt nicht gebucht: kein Geldeingang, keine anfallende Umsatzsteuer, kein Betriebsgewinn in der Einnahmen-Überschussrechnung. Die Ausgaben für die Waren sind ja bereits als Wareneinkauf gebucht.

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