In der Buchführung werden Geldflüsse erfasst.
In den meisten Fällen (z.B. beim Bezahlen von Rechnungen) fließt das Geld von oder
auf ein Bankkonto, oder, im Fall von Bargeld, aus der oder in die Kasse
(in einigen Fällen fließt auch nur "virtuell" Geld, z.B.
wenn man als Unternehmer dienstliche Ressourcen, etwa das Diensthandy, privat nutzt).
Die Systematik der doppelten Buchführung erfordert es, diese Finanzkonten,
also Bankkonten oder Kassen, in der Buchhaltung abzubilden und bei den jeweiligen
Buchungen das betreffende Finanzkonto mit zu erfassen.
Dies hat den Vorteil, dass der jeweilige Stand des Bankkontos oder der Kasse
in der Buchhaltung mitgeführt wird und damit eine Plausibilitätskontrolle
stattfindet - Abweichungen zwischen Buchhaltung und Bankkonto deuten auf
einen Fehler hin.
Für Selbständige, die ihre Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung
vornehmen, ist eine doppelte Buchführung gesetzlich genau genommen nicht vorgeschrieben.
Buchhaltung-mühelos.de bietet Ihnen daher auch eine "vereinfachte" Buchführung an, bei
der nur Einnahmen und Ausgaben erfasst werden (vgl. 14.9 Was ist der Unterschied zwischen Standard- und vereinfachter Buchführung?).
Wir empfehlen Ihnen jedoch die Standard-Buchführung.